GENEVA COLLECTIONS - Allgemeine Geschäftsbedingungen

GENEVA COLLECTIONS - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Aufmerksamkeit wird insbesondere auf die nachstehend fett gedruckten Klauseln gelenkt.

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein, wenn Sie sich als Nutzer registrieren und eine Transaktion auf der Plattform GENEVA COLLECTIONS durchführen, sei es als Käufer oder Verkäufer. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden.

Im Falle von Widersprüchen zwischen der französischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer anderen Sprachversion ist die französische Version massgeblich.

Allgemeine Beschreibung

GENEVA COLLECTIONS ist eine Online-Plattform, über die Nutzer ihre Sammlerstücke und Antiquitäten untereinander kaufen und verkaufen können. GENEVA COLLECTIONS bietet den Nutzern der Plattform die Möglichkeit, ihre zum Verkauf stehenden Objekte auf der Plattform zu veröffentlichen und die von anderen Nutzern veröffentlichten Objekte zu kaufen. Alle auf der Plattform GENEVA COLLECTIONS veröffentlichten Anzeigen wurden vorab überprüft (siehe Klausel 3).

GENEVA COLLECTIONS ist im Besitz und wird betrieben von der Firma Geneva Collections Sàrl (CHE-141.475.068), die unter folgenden Kontaktdaten erreichbar ist:

Geneva Collections Sàrl

5 cour de Saint-Pierre

1204 Genf

[email protected]

Geneva Collections Sàrl tritt lediglich als Vermittler zwischen den Verkäufern und den Käufern auf, indem sie die auf der Plattform GENEVA COLLECTIONS zur Verfügung stehenden Dienstleistungen anbietet. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen oder besonderer Vereinbarungen hat Geneva Collections Sàrl keine Vertretungsbefugnis für Verkäufer, Käufer oder Sachverständige und kann in keiner Weise Verpflichtungen im Namen oder auf Rechnung dieser eingehen und umgekehrt. Die Beziehung zwischen Geneva Collections Sàrl, den Verkäufern, Käufern und Sachverständigen ist die von unabhängigen und eigenständigen Vertragspartnern. Die Bereitstellung und Nutzung der Plattform GENEVA COLLECTIONS oder der Abschluss von Kaufverträgen auf dieser Plattform ist nicht geeignet, ein wie auch immer geartetes Gesellschafts-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen Geneva collections Sàrl, den Verkäufern, den Käufern und den Experten zu begründen oder zu schaffen.

1. Definitionen

Im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich der Fälle, in denen ihr Kontext eine andere Bedeutung impliziert, haben die im Folgenden definierten Wörter folgende Bedeutung:

Angebot: Die Tatsache, dass der Käufer dem Verkäufer über die Plattform einen Preis für einen Posten anbietet. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Verkäufer auf der Plattform bestätigt, dass er den Posten zu dem vom Käufer vorgeschlagenen Preis verkaufen möchte.

Anzeige: Jede Anzeige, die von einem Verkäufer auf der Plattform veröffentlicht wird, um potenziellen Käufern einen Posten zum Kauf anzubieten. Eine Anzeige muss die Beschreibung des Postens und den vom Verkäufer vorgeschlagenen Verkaufspreis sowie die vom Verkäufer akzeptierten Liefer- und Zahlungsbedingungen enthalten.

Anzeigenverifizierung: Der in Klausel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Prozess.

Experte: Jede natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Überprüfung von Anzeigen einsetzt.

Kauf: Die Tatsache, dass der Käufer einen Posten auf der Plattform zu dem vom Verkäufer angebotenen Preis kauft. Der Kauf gilt als abgeschlossen, wenn der Käufer auf der Plattform bestätigt, dass er den Posten kaufen möchte.

Käufer: Jede natürliche oder juristische Person, die einen Posten auf der Plattform kauft, einschliesslich ihrer Angestellten, Vertreter, Subunternehmer, Bevollmächtigten oder sonstigen Agenten.

Kosten: alle Gebühren und Kosten, die mit der Lieferung oder Bereitstellung des Postens an den Käufer verbunden sind, einschliesslich der Kosten, die mit dem Versand, dem Transport, der Ausfuhr oder der Einfuhr des Postens verbunden sind (insbesondere Zollgebühren und -abgaben).

Lieferbedingungen: Die Mittel zur Lieferung oder Bereitstellung eines auf der Plattform gekauften Postens, wie sie auf der Plattform verfügbar sind und in der Anzeige angeboten werden.

Plattform: die Online-Kauf- und Verkaufsplattform mit dem Namen GENEVA COLLECTIONS, die unter der folgenden Internetadresse verfügbar ist: www.genevacollections.ch

Posten: Jede bewegliche Sammlungssache oder Antiquität, die Gegenstand einer Anzeige ist.

Premiumprovision: wie in Klausel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

Standardprovision: Wie in Klausel 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

Unternehmen: Geneva Collections Sàrl (CHE-141.475.068), einschliesslich ihrer Angestellten, Vertreter, Subunternehmer, Bevollmächtigten oder sonstigen Agenten.

Verkäufer: Jede natürliche oder juristische Person, die ein Inserat veröffentlicht und einen Posten auf der Plattform verkauft, einschliesslich ihrer Angestellten, Vertreter, Subunternehmer, Bevollmächtigten oder anderen Agenten.

Verkaufspreis: Der Endverkaufspreis ohne Mehrwertsteuer für den Posten, wie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart.

Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsmethoden für den Verkaufspreis und die eventuellen Gebühren für einen auf der Plattform gekauften Posten, wie sie auf der Plattform verfügbar sind und in der Anzeige angeboten werden.

Die so definierten Begriffe werden unabhängig davon definiert, ob sie im Singular oder Plural im weiteren Verlauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden.

2. Provisionen

Wenn ein Verkauf zustande kommt, muss der Verkäufer dem Unternehmen eine Provision zahlen. Bei der Erstellung seiner Anzeige muss der Verkäufer je nach den gewünschten Dienstleistungen zwischen der Standardprovision und der Premiumprovision zu den nachstehenden Bedingungen wählen.

Die Provision, unabhängig davon, ob es sich um eine Standard- oder eine Premium-Provision handelt, hat keinen Einfluss auf den Verkaufspreis. Sie wird dem Unternehmen nur vom Verkäufer geschuldet und wird fällig, sobald der Kauf getätigt oder das Angebot angenommen wurde.

Im Falle eines Fehlers oder betrügerischen Verhaltens des Käufers, das dazu führt, dass dem Verkäufer der Posten entzogen wird, ohne dass der Verkaufspreis bezahlt wurde, kann das Unternehmen auf die Zahlung der Provision verzichten oder sie dem Verkäufer zurückerstatten, falls es sie bereits erhalten hat. Im Falle eines Fehlers oder betrügerischen Verhaltens des Verkäufers, das dazu führt, dass der Käufer nicht in der Lage ist, den Besitz oder das Eigentum an dem Posten zu erwerben, obwohl er den Kaufpreis bezahlt hat, bleibt die Provision dem Unternehmen geschuldet.

Die Standardprovision beträgt 15% des Verkaufspreises, aber in jedem Fall mindestens CHF 10 und umfasst nur die Dienstleistung der Veröffentlichung der Anzeige auf der Plattform.

Die Premiumprovision beträgt 20 % des Verkaufspreises, aber in jedem Fall mindestens CHF 20. Die Premiumprovision umfasst neben der Veröffentlichung seiner Anzeige auf der Plattform auch die Hervorhebung seiner Anzeige auf der Plattform und online.

3. Überprüfung der Anzeigen

Bevor die Anzeige auf der Plattform veröffentlicht wird, wird jeder Posten von einem Experten anhand der Dokumente, Fotos und Informationen, zu deren Bereitstellung sich der Verkäufer bei der Erstellung der Anzeige oder auf Anfrage verpflichtet, einer Vorprüfung unterzogen.

Die Rolle der Experten ist eine beratende und weder das Unternehmen noch die Experten können für den fehlerhaften Inhalt der Anzeige haftbar gemacht werden, für den allein der Verkäufer verantwortlich ist (siehe Klausel 5). Allgemeiner gesagt, schliesst das Unternehmen jegliche Haftung für Inhalte auf der Plattform oder in den Anzeigen aus.

Das Unternehmen hat das Recht, jederzeit, solange der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist, mit oder ohne Benachrichtigung des Verkäufers, die Veröffentlichung abzulehnen, den Verkäufer aufzufordern, eine Anzeige oder einen Inhalt, der auf der Plattform veröffentlicht wurde, zu ändern und/oder zu löschen, insbesondere (i) wenn sie nicht der Meinung des Experten über den vorgeschlagenen Preis, die Datierung, die Seltenheit, die Echtheit, die Authentizität, Zustand oder anderen relevanten Kriterien nach Ansicht des Experten, (ii) bei Verdacht auf Betrug oder illegale Aktivitäten oder bei Gefahr schädlicher oder nachteiliger Folgen für die Plattform, das Unternehmen oder einen Nutzer der Plattform, insbesondere deren Image oder Ruf, oder (iii) aufgrund eines anderen Umstandes, bei dem das Unternehmen eine solche Massnahme für gerechtfertigt hält.

4. Kaufvertrag

Der Kaufvertrag kommt zustande und der Käufer und der Verkäufer sind an ihn gebunden, wenn der Käufer einen Kauf tätigt oder der Verkäufer ein Angebot annimmt.

Der Kaufvertrag umfasst die Rechte und Pflichten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in allen anderen Bedingungen, die der Verkäufer in seinem Inserat angibt, festgelegt sind. Diese anderen Bedingungen haben Vorrang vor den Rechten und Pflichten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

Der Nutzen und die Risiken des Postens gehen auf den Käufer über, wenn der Posten tatsächlich geliefert oder dem Käufer zur Verfügung gestellt wird, unabhängig von der vereinbarten Lieferungsmodalität.

Der Kaufvertrag bindet den Käufer und den Verkäufer unter Ausschluss des Unternehmens, das nicht Vertragspartei des Kaufvertrags ist. Insbesondere hat das Unternehmen keine Eigentumsrechte an den Positionen und haftet in keiner Weise für diese, sei es für die Richtigkeit der Beschreibung in der Anzeige, die Authentizität, den Zustand, die Aufbewahrung, den Transport, die Lieferung oder Bereitstellung oder für andere Umstände im Zusammenhang mit den rechtlichen oder tatsächlichen Eigenschaften, die vom Verkäufer zugesagt oder vom Käufer vernünftigerweise erwartet wurden.

Wenn die vereinbarte Lieferbedingung die Abholung des Postens durch den Käufer in den Räumlichkeiten des Unternehmens ist, behandelt das Unternehmen den Posten in einer dem Posten angemessenen Weise, bis er vom Käufer abgeholt oder vom Verkäufer zurückgenommen wird, sofern dies der Fall ist. Wenn die vereinbarte Zahlungsweise die Zahlung bei Abholung ist, zieht das Unternehmen ausserdem den Verkaufspreis und etwaige Gebühren im Namen des Verkäufers ein und übergibt sie umgehend an den Verkäufer. Das Unternehmen schliesst jede Haftung für die Verwahrung und Übergabe des Postens sowie für die Einziehung und Übergabe des Verkaufspreises und etwaiger Gebühren aus, es sei denn, das Unternehmen handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

5. Verantwortlichkeiten des Verkäufers

Der Verkäufer ist allein verantwortlich und garantiert die Konformität, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Rechtmässigkeit, Herkunft und Authentizität des Postens, wie im Inserat beschrieben, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Inserats und der Dokumente, Fotografien und Informationen, die im Inserat enthalten sind oder auf die im Inserat verwiesen wird und/oder die vom Verkäufer im Rahmen der Inseratsprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Der Verkäufer verpflichtet sich, beim Anbieten oder Verkaufen eines Postens bis zur Lieferung oder Bereitstellung des Postens an den Käufer alle anwendbaren schweizerischen oder ausländischen Gesetze oder Vorschriften sowie alle Rechte Dritter zu beachten und zu gewährleisten. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, garantiert der Verkäufer und ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Posten den geltenden schweizerischen oder ausländischen Exportgesetzen und -vorschriften entspricht, und der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Beschaffung von Exportgenehmigungen und anderen Dokumenten, die nach diesen Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind, um den Posten rechtsgültig an den Lieferort zu versenden und den Käufer in den Besitz des Postens zu bringen oder um den Verkauf oder die Übertragung des Eigentums an dem Posten rechtsgültig zu machen. Der Käufer trägt ggf. alle anfallenden Kosten.

Innerhalb von höchstens drei (3) Werktagen nach Erhalt des Verkaufspreises muss der Verkäufer den Posten in einer der Art und Beschreibung des Postens angemessenen Weise verpacken und ihn dem Käufer gemäss der vereinbarten Liefermodalität und in Übereinstimmung mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen liefern oder zur Verfügung stellen. Wird der Posten durch die Post oder einen Spediteur geliefert, muss dieser dem Käufer eine Sendungsverfolgungsnummer zur Verfügung stellen. Wird der Posten zur Abholung in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder an einem anderen mit dem Käufer vereinbarten Ort hinterlegt, informiert der Verkäufer den Käufer, sobald der Posten zur Abholung bereitsteht. Bei Posten mit grossen Abmessungen und/oder hohem Wert kann der Verkäufer über die Plattform oder per E-Mail an das Unternehmen Ratschläge zur geeigneten Versandart einholen.

Wenn die Gebühren niedriger sind als die vom Käufer bereits bezahlten Gebühren, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer etwaige zu viel bezahlte Gebühren zu erstatten.

Der Verkäufer trägt das Risiko und die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung des Postens bis zur Lieferung oder Bereitstellung (einschliesslich der Hinterlegung zur Abholung) des Postens an der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Adresse oder dem vereinbarten Ort.

Bei Problemen mit der Lieferung, der Bereitstellung oder dem Transport des Postens verpflichten sich der Verkäufer und der Käufer, zusammenzuarbeiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, gegebenenfalls auch mit dem Spediteur. Die Parteien können das Unternehmen zu diesem Zweck um Rat fragen; das Unternehmen haftet jedoch nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Lieferung, Bereitstellung oder dem Transport des Postens, die gemäss den Ratschlägen des Unternehmens erfolgen.

6. Verantwortlichkeiten des Käufers

Sofern nicht anders vereinbart, muss der Käufer im Falle einer Fernzahlung den Verkaufspreis und etwaige bereits bekannte Gebühren gemäss der vereinbarten Zahlungsmodalität innerhalb von maximal drei (3) Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrags an den Verkäufer zahlen. Nach einem Zahlungsverzug von fünf (5) Werktagen wird der Kaufvertrag automatisch und sofort aufgelöst und der Verkäufer kann den Posten erneut zum Verkauf anbieten.

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kaufvertrag automatisch und unverzüglich aufgelöst und der Verkäufer kann den Posten erneut zum Verkauf anbieten, wenn die Zahlung bei Abholung des Postens vereinbart wurde und der Käufer bei Abholung den Verkaufspreis und etwaige bereits bekannte Gebühren nicht bezahlt.

Der Käufer muss sicherstellen, dass der Verkäufer den Verkaufspreis und die Gebühren in voller Höhe erhält und alle mit der Zahlung verbundenen oder zusätzlichen Kosten trägt (wie Bankgebühren, Gebühren für die Nutzung eines Zahlungsdienstes, wechselkursabhängige Gebühren usw.).

Der Käufer trägt gegebenenfalls alle Kosten, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bekannt sind oder nicht. Wenn dem Verkäufer zusätzliche Kosten zu den vom Käufer bereits bezahlten Gebühren entstehen, muss der Käufer dem Verkäufer diese zusätzlichen Kosten gegen Vorlage von Belegen zahlen.

Der Käufer stellt sicher, dass es keine Gesetze oder Vorschriften gibt, die die Einfuhr des Postens an den Lieferort verhindern. Er informiert den Verkäufer, wenn besondere Vorschriften oder Beschränkungen gelten. Wenn der Import aufgrund anwendbarer Gesetze oder Vorschriften am Lieferort nicht möglich ist, wird der Kaufvertrag aufgelöst und der Verkäufer kann den Posten erneut auf der Plattform zum Verkauf anbieten, ohne erneut eine Provision an das Unternehmen zahlen zu müssen. Im Falle einer nicht möglichen Einfuhr trägt der Käufer die dem Verkäufer entstandenen Kosten und der Verkäufer erstattet dem Käufer den Verkaufspreis und die nicht entstandenen Kosten, sofern zutreffend.

Der Posten gilt als geliefert oder dem Käufer zur Verfügung gestellt gemäss der Bestätigung des Empfangs des Postens durch den Lieferdienst (wie durch eine Empfangsbestätigung oder ein Verfolgungsdokument (Track and Trace), eine Bescheinigung, eine Empfangsbestätigung oder -anzeige usw. bestätigt) oder, wenn der Posten zur Abholung in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder an einem anderen mit dem Käufer vereinbarten Ort hinterlegt ist, sobald der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass der Posten zur Abholung bereitsteht.

Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, wenn vereinbart wurde, dass der Posten vom Käufer abgeholt werden soll, innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Information des Verkäufers, dass der Posten zur Abholung bereitsteht, die notwendigen Schritte zur Abholung des Postens zu unternehmen. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Verkäufer den Posten zurückfordern und ihn erneut zum Verkauf anbieten, wenn der Käufer den Posten nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen abholt. Ausserdem trägt der Käufer, wenn er den Posten nicht innerhalb dieser Frist abholt, die vom Verkäufer bezahlte Provision (in Höhe von 15% oder 20% des Verkaufspreises, siehe Klausel 2). Wenn der Verkaufspreis bezahlt wurde, erstattet der Verkäufer ihn dem Käufer nach Abzug des Provisionsbetrags zurück.

Der Käufer verpflichtet sich, (i) den Posten sofort nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen und (ii) den Verkäufer und das Unternehmen über die Plattform, per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum der Lieferung oder Abholung des Postens über etwaige Mängel oder Defekte des Postens oder Fehler zu benachrichtigen.

7. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Die Nutzung der Plattform, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Im Falle von Streitigkeiten, Konflikten, Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder Ansprüchen eines der beiden (im Folgenden "Streitigkeiten") jeglicher Art verpflichten sich der Verkäufer und der Käufer, das Unternehmen unverzüglich über die Plattform oder auf anderem schriftlichen oder mündlichen Wege darüber zu informieren. Das Unternehmen kann eingreifen und versuchen, die Streitigkeit zu schlichten.

Im Falle eines Rechtsstreits in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, einschliesslich dessen Abschluss, Gültigkeit, Auflösung oder Beendigung, verpflichten sich die Parteien, alles in ihrer Macht Stehende zu tun und in gutem Glauben zu handeln, um den Rechtsstreit gütlich beizulegen. Die Parteien können das Unternehmen um Rat fragen, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Wenn die Parteien innerhalb von dreissig (30) Tagen, nachdem eine Partei die andere Partei über das Bestehen einer Streitigkeit informiert hat, keine gütliche Einigung erzielen können, sind die Gerichte des Kantons Genf in der Schweiz für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, einschliesslich deren Abschluss, Gültigkeit, Auflösung oder Beendigung, zuständig.

Das Unternehmen schliesst jegliche Haftung für etwaige Interventionen und/oder Ratschläge aus, die es zur Befriedung oder gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits erteilt.

8. Rechte des Unternehmens zur Nutzung von Inhalten und andere Rechte und Pflichten

Das Unternehmen hat das Recht, alle auf der Plattform und/oder in den Anzeigen veröffentlichten Inhalte zu Werbe- und/oder Marketingzwecken zu nutzen und diese Inhalte zu diesen Zwecken zu verändern. Alle Inhalte, die von Nutzern auf der Plattform und/oder in den Anzeigen veröffentlicht werden, unterliegen der alleinigen Verantwortung des Nutzers, der den Inhalt veröffentlicht hat. Alle Nutzer der Plattform verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht. Das Unternehmen hat das Recht, Inhalte zu entfernen, die gegen diese Gesetze und Vorschriften verstossen.

Im Falle eines Verdachts auf Betrug oder illegale Aktivitäten oder im Falle eines Risikos schädlicher oder nachteiliger Folgen für die Plattform, das Unternehmen oder einen Nutzer der Plattform, einschliesslich ihres Images oder Rufs, kann das Unternehmen das Konto eines Nutzers der Plattform mit oder ohne Vorwarnung sperren oder löschen.

9. Schutz der Daten

Die auf der Plattform und durch das Unternehmen verarbeiteten Daten unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1).

Die vom Nutzer bereitgestellten Daten werden nur gesammelt, um das ordnungsgemässe Funktionieren der Plattform oder einer über die Plattform abgeschlossenen Transaktion zu gewährleisten.

Daten, die für die ordnungsgemässe Abwicklung einer über die Plattform abgeschlossenen Transaktion erforderlich sind (wie Name, Vorname, Adresse, Kontaktdaten usw.), werden nur an die Parteien der Transaktion zum Zwecke der ordnungsgemässen Durchführung der Transaktion weitergegeben, sobald der Kauf abgeschlossen oder das Angebot angenommen wurde.

Daten im Zusammenhang mit der Aktivierung eines Nutzerkontos (wie z. B. Ausweispapiere, Wohnsitznachweise usw.) werden vom Unternehmen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Nutzer.

Vorbehalten bleiben Fälle, in denen das Unternehmen Informationen an seine Vertreter und Angestellten, seine Subunternehmer, Bevollmächtigten oder andere Vertragspartner weitergibt, um die Plattform ordnungsgemäss zu betreiben, eine Transaktion abzuwickeln oder seine Geschäfte ordnungsgemäss zu führen. Die Personen, an die Informationen auf diese Weise weitergegeben werden, unterliegen der Geheimhaltung. Ebenso hindert die Vertraulichkeit der vom Unternehmen gesammelten Informationen das Unternehmen nicht daran, eine oder mehrere dieser Informationen an eine Regierungs- oder Justizbehörde weiterzugeben, sofern eine solche Weitergabe durch eine vollstreckbare Entscheidung angeordnet wurde.

Die von der Gesellschaft verarbeiteten Daten werden auf einem sicheren Server in der Schweiz gespeichert. Die Daten im Zusammenhang mit der Aktivierung eines Kontos werden zudem verschlüsselt.

Wenn Sie Fragen zur Datenverarbeitung haben, steht Ihnen unsere Verwaltungsabteilung unter [email protected] zur Verfügung.

10. Cookies

Geneva Collections kann Cookies verwenden. Dabei handelt es sich um Textdateien, die es ermöglichen, auf dem Endgerät des Nutzers spezifische Informationen zu speichern, wenn er die Plattform besucht.

Cookies werden zu Analysezwecken verwendet. Sie dienen insbesondere dazu, die Häufigkeit der Nutzung und die Anzahl der Nutzer der Seiten zu ermitteln, das Nutzerverhalten zu analysieren und unser Angebot ergonomischer zu gestalten. Wenn Sie keine Cookies akzeptieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass er Cookies ablehnt.

GENEVA COLLECTIONS - Allgemeine Geschäftsbedingungen - April 2024

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